Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beförderung von Personen und Gepäck
1. Abschluss und Inhalt des Vertrages / Bezahlung des Fluges
1.1 Mit der Reservierung eines Helikopterfluges schliesst der Passagier mit Heli Sitterdorf AG einen Vertrag ab. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
1.2 Heli Sitterdorf AG bestätigt die Reservation wenn möglich schriftlich per Fax oder per E-Mail. Vor dem Flug stellt Heli Sitterdorf AG einen Flugschein aus. Hat der Passagier den Flug zusammen mit anderen Personen reserviert, kann Heli Sitterdorf AG für alle einen gemeinsamen Flugschein ausstellen (Kollektivflugschein). Diese Bedingungen gelten auch, wenn Heli Sitterdorf AG wegen den äusseren Umständen keinen Flugschein ausstellen kann (z.B. Zusteigen im Gelände).
1.3 Der Flugschein ist gleichzeitig der Gepäckschein für die Beförderung des Gepäcks. Heli Sitterdorf AG befördert das Gepäck, sofern dies der Platz oder die Sicherheitsvorschriften zulassen. Ein Gepäckstück darf höchstens die Dimensionen 80x 40 x 30 cm aufweisen und das Gepäck darf maximal 20 Kilo pro Passagier wiegen. Reisen mehrere Passagiere in einer Gruppe, gelten die höchstens zulässigen Dimensionen pro Gepäckstück trotzdem, hingegen können die Gewichtslimiten gesamthaft berechnet werden (siehe auch Ziff. 3.5).
1.4 Der Passagier teilt Heli Sitterdorf AG bei der Reservation mit, wenn sich im Gepäck Wertgegenstände oder empfindliche Geräte oder empfindliche Gegenstände befinden.
1.5 Aus Sicherheitsgründen (insbesondere Gewichtslimiten) kann es notwendig sein, Gepäck separat zu befördern. Heli Sitterdorf AG behält sich vor, Gepäck mit einem Strassentransport an den vereinbarten Bestimmungsort bringen zu lassen. Die Kosten für diese Transporte trägt der Passagier.
1.6 Heli Sitterdorf AG verpflichtet sich, den Passagier zur vereinbarten Zeit und dem vereinbarten Preis an den Bestimmungsort zu befördern. Ändert der Passagier den Zeitpunkt des Fluges oder die Route nachträglich, kann dies eine Preisänderung bewirken.
1.7 Der Passagier bezahlt den Flugpreis zum Zeitpunkt, den ihm Heli Sitterdorf AG bei Abschluss des Vertrages bekannt gibt. Wenn der Passagier den Flug zum Voraus bezahlen soll, kann Heli Sitterdorf AG die Beförderung verweigern, wenn der Passagier den Flug vor Antritt der Reise nicht bezahlt hat.
1.8 Heli Sitterdorf AG kann für den Flug einen anderen Helikoptertyp einsetzen als sie vertraglich vereinbart hat oder sie kann einen Dritten beauftragen, den Flug durchzuführen. Für den Passagier sind damit keine zusätzlichen Kosten verbunden.
1.9 Heli Sitterdorf AG ist in keiner Weise verpflichtet, abgelaufene Gutscheine insbesondere Geschenkgutscheine, welche ein Ablaufdatum haben, nach Beendigung der Ablauffrist in irgendeiner Form anzunehmen oder zu kompensieren.